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BMG plant Zulassung des Off-Label-Use für Medizinprodukte
Deutsches Recht zur Aufbereitung von Einmalprodukten
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JETZT AMTLICH: Übergangsregelung für ehemalige Klasse-I-Medizinprodukte
Rechtsanwalt Dr. Jäkel wird Schlichter des ÄQL
Ab 1. April 2017 übernimmt Rechtsanwalt Dr. Christian Jäkel die Funktion des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle des Ärztlichen Qualitätslabors e. V. (ÄQL).
ÄQL hat sich einen Verhaltenskodex "Compliance-Richtlinie für medizinische Laboratorien" gegeben, der vom Bundeskartellamt als Wettbewerbsregel anerkannt wurde.
BAnz AT 21.11.2016 B4
Der Kodex wurde vom ÄQL in Abstimmung mit den kooperierenden Verbänden Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL) und Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM) beschlossen.
Die ÄQL-Vereinsmitglieder unterwerfen sich den Regelungen und haben für den Fall von Verstößen ein vereinsinternes Schlichtungsverfahren vorgesehen.