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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik
(Mittwoch, 04. August 2010)

Am 04.08.2010 wurde die Urteilsbegründung der BGH-Entscheidung vom 06.07.2010 (Urt. v. 06.07.2010 – 5 StR 386/09, www.bundesgerichtshof.de) veröffentlicht. Danach verstößt die Präimplantationsdiagnostik nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, wenn die künstliche Befruchtung der Eizelle mit der Absicht erfolgte, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Dass eine Schwangerschaft nur im Fall gesunder Embryonen erzeugt werden sollte, führt nicht zur Strafbarkeit. Vielmehr war die Präimplantationsdiagnostik in diesem Gesamtvorgang lediglich ein unselbständiges Zwischenziel.

Der angeklagte Berliner Gynäkologe hatte bei drei Paaren mit Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung vorgenommen und mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik Embryonen mit genetischen Schäden ausgesondert. Das Landgericht Berlin hatte die Anklage zunächst nicht zugelassen. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ordnete das Kammergericht die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung an. Gegen den darauf erfolgten Freispruch beim Landgericht Berlin legte die Staatsanwaltschaft beim BGH Revision ein.

Der BGH hat in der Urteilsbegründung klargestellt, dass seine Interpretation nicht zur Zulässigkeit einer „unbegrenzten Selektion anhand genetischer Merkmale“ führt. Im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik dürfte lediglich auf schwerwiegende genetische Schäden untersucht werden.

Die Entscheidung hat in der Öffentlichkeit unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich der Gesetzgeber noch einmal mit diesem Thema beschäftigen wird, obwohl in der Vergangenheit Regelungsversuche zur Präimplantationsdiagnostik gescheitert sind.

Die erste künstliche Befruchtung fand 1978 in England statt. In Deutschland wurde die erste künstliche Befruchtung 1982 in der Universitätsklinik Erlangen durchgeführt. Nach Angaben des Deutschen IVF-Registers wurden bis 2008 in Deutschland 800.000 Behandlungszyklen durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden in 120 Zentren in Deutschland ca. 70.000 Behandlungszyklen durchgeführt.