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Bericht der Europäischen Kommission über die Aufbereitung von Medizinprodukten in der EU
Am 27.08.2010 erschien der mit Spannung erwartete Bericht der Europäischen Kommission über die Aufbereitung von Medizinprodukten in der EU. Art. 12a Richtlinie 93/42/EWG verpflichtete die Europäische Kommission zur Vorlage eines solchen Berichts bis zum 05.09.2010.
Nach erster Durchsicht ist der Bericht ziemlich enttäuschend. Im Wesentlichen nimmt er Bezug auf die fachliche Stellungnahme des Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) vom 15.04.2010.
Der Bericht ist in Teilen oberflächlich und zeugt nicht von einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung. Darüber hinaus wird über die Aufbereitung von Mehrfachprodukte nur kursorisch berichtet. Aber gerade die Aufbereitung von Mehrfachprodukten führte in jüngerer Vergangenheit zu Problemen in Klinik und Praxis.
Das Fazit der Europäischen Kommission lautet: Die Kommission wird "prüfen, welche Maßnahmen für einen Vorschlag im Rahmen der Neufassung der Medizinprodukterichtlinie in Bezug auf die Wiederaufbereitung von Einmal-Medizinprodukten geeignet sind, damit ein hohes Schutzniveau für die Patienten sichergestellt wird."
Lesen Sie hier eine ausführlichere Bewertung des Berichts.