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Aktuelle Veranstaltungen
EuGH: Vertragsverletzung durch Arzneimittelimport ohne Zulassung
Kammergericht: ca. 650.000 EUR Schmerzensgeld für Behandlungsfehler
Keine Haftung von Krankenhäusern, Ärzten oder Silikonherstellern für fehlerhafte Brustimplantate
OLG München erlaubt Werbung auf der Arzneimittelpackung
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Aktuelle Veranstaltungen
Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungen mit Vorträgen von Dr. Jäkel
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EuGH: Vertragsverletzung durch Arzneimittelimport ohne Zulassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Polen mit einer bestimmten Importregelung des polnischen Arzneimittelgesetzes gegen den Gemeinschaftskodex verstößt (Urt. v. 29.03.2012 - Rs. C-185/10).
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Kammergericht: ca. 650.000 EUR Schmerzensgeld für Behandlungsfehler
Das Kammergericht Berlin hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass für einen ärztlichen Behandlungsfehler bei einem vierjährigen Kind ca. 650.000 EUR Schmerzensgeld angemessen sind (Urt. v. 16.02.2012 - 20 U 157/10, Juris).
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Keine Haftung von Krankenhäusern, Ärzten oder Silikonherstellern für fehlerhafte Brustimplantate
Das BfArM hat empfohlen, dass die betroffenen fehlerhaften Brustimplantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten. Gegen eine deutsche Klinik soll bereits ein Verfahren laufen (Ärzte Zeitung vom 10.01.2012, Seite 13). Nach den bisherigen Erkenntnissen haben Klagen betroffener Patientinnen gegen Krankenhäuser, Ärzte oder den deutschen Silikonhersteller jedoch wenig Aussicht auf Erfolg.
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OLG München erlaubt Werbung auf der Arzneimittelpackung
Das OLG München hat entschieden (Urt. v. 05.05.2011 - 6 U 3795/10), dass ein Werbeflyer, der mit einem Klebepunkt auf der Arzneimittelpackung befestigt ist, weder gegen Vorschriften des AMG bzw. der Richtlinie 2011/83/EG noch gegen das HWG verstößt.
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Dr. Jäkel in VDI-Fachausschuss Aufbereitung von Medizinprodukten berufen
Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) hat Dr. Christian Jäkel in den Fachausschuss „Aufbereitung von Medizinprodukten“ des VDI-Fachbereichs Medizintechnik berufen.
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BGH zur Bestechlichkeit von Vertragsärzten: Vorlage an Großen Senat für Strafsachen
Der BGH hat die Frage, ob ein Vertragsarzt, der als Praxisinhaber Unternehmer ist, bei der Verordnung von Hilfsmitteln Amtsträger im Sinne der §§ 331 ff. StGB oder Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB ist, dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt (Beschl. v. 5.5.2011 - 3 StR
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